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Joachim Herrmann
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Frage von Christian B. •

Sind den pol. Statistiken zur Zunahme von Fahrten unter THC ausschl. "positive Stiche", also durch Blutentnahme nachgewiesene Fahrten erfasst? Gab es nach Inkrafttreten KCanG gesteigerte Kontrollen?

Gab es im gleichen Zeitraum auch eine Steigerung von Alkoholdelikten im Straßenverkehr?

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 31. März 2025 zum Thema Innere Sicherheit, die ich Ihnen gerne beantworte. 

Ihre konkreten Fragen lauten: „Sind den pol. Statistiken zur Zunahme von Fahrten unter THC ausschl. „positive Stiche“, also durch Blutentnahme nachgewiesene Fahrten erfasst? Gab es nach Inkrafttreten KCanG gesteigerte Kontrollen? Gab es im gleichen Zeitraum auch eine Steigerung von Alkoholdelikten im Straßenverkehr?

In den polizeilichen Statistiken sind Alkoholfahrten sowie Fahrten unter Einfluss anderer berauschender Mittel, z. B. THC, ausgewiesen, die eine Anzeige wegen eines Vergehens gemäß §§ 315c bzw. 316 StGB oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG zur Folge hatten. Die Frage der Fahrtüchtigkeit ergibt sich dabei aus den Feststellungen der Polizei und dem toxikologischen Gutachten. Das toxikologische Gutachten setzt wiederum eine Blutentnahme voraus.

Die Bayerische Polizei achtet seit der Legalisierung von Cannabis bei Verkehrskontrollen verstärkt im Rahmen des Streifendienstes auf die Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr. Die Bayerische Polizei überwacht aber auch seit vielen Jahren verstärkt die Fahrtüchtigkeit im Zusammenhang mit Alkohol im Straßenverkehr. Zwar sind die Anzeigen wegen folgenloser Alkoholfahrten im Zeitraum von April – Dezember 2024 ggü. dem Vergleichszeitraum April – Dezember 2023 leicht um 1,3 Prozent zurückgegangen, die Zahl der zur Anzeige gebrachten Fahrer war aber mit 14.520 immer noch hoch. Im gleichen Zeitraum wurden 12.816 Fahrer unter Einfluss anderer berauschender Mittel angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen 

Joachim Herrmann, MdL

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