Sehr geehrter Herr Peick, was planen Sie zu tun, um dokumentierten Kindesmissbrauch zu bekämpfen? Wie binden Sie dabei die Recherchen von Herrn Moßbrucker und die Anfrage des Herrn von Notz dabei ein?
Ein Beleg, dass Chatkontrolle hier nicht notwendig wäre und BKA eine interessante Rechtsauffassung hat!
Der Fall Wermelskirchen hat verdeutlicht, dass dokumentierte sexuelle Gewalt gegen Kinder im Netz in ihrer Dimension lange unterschätzt worden ist. Künftig soll eine länderübergreifende Zusammenarbeit anhand von einheitlichen Standards die Ermittlungsarbeit schneller und effektiver gestalten. Die Informationsweitergabe zwischen den Ämtern und den am Hilfenetzwerk des Kindes beteiligten Akteurinnen und Akteuren muss verbessert und verbindlicher geregelt werden. Generell werden wir die Präventions- und Aufklärungsarbeit stärken, weshalb die Arbeit der „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ gesetzlich geregelt und damit verstetigt wird. Am wichtigsten ist jedoch, dass deutlich mehr Investitionen in die personelle und technologische Ausstattung der Ermittlungsbehörden erfolgen müssen. Denn viele Fälle werden den Ermittlungsbehörden bereits gemeldet, können aber aus Kapazitätsgründen nicht schnell genug bearbeitet werden. Dieses Problem wird man nicht durch die Ausweitung von Befugnissen, sondern durch personelle Stärkung des BKAs lösen. Auch technische Lösungen sollten hier zur Entlastung mit einbezogen werden – jedoch stets unter Wahrung des Datenschutzes. Die sogenannte „Chatkontrolle“ scheint mir rechtlich angreifbar zu sein und für das bestehende Problem kaum Abhilfe zu leisten.