Sehr geehrter Herr Peick, auf welche Weise können Sie die Gesundheitsversorgung stärken? Und was haben Sie schon getan?
Lieber Herr Peick,
ich habe erfahren, dass viele Ärztinnen und Ärzte in Zukunft nur noch wenige oder gar keine neuen Patienten aufnehmen können, weil die Bundesregierung Sparmaßnahmen in der Gesundheitsversorgung beschlossen hat. Was das für mich bedeutet, wenn ich kurzfristig einmal krank werde, mag ich mir nicht vorstellen. Daher bitte ich Sie, sich im Deutschen Bundestag dafür einzusetzen, dass weitere Sparmaßnahmen in der Gesundheitsversorgung verhindert werden. Vielen Dank!
Quelle: www.wartenbisderarztkommt.de
Die Versorgung aller Patient*innen und der Erhalt aller Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind für die SPD-Fraktion von oberster Priorität. Das war auch maßgebend im parlamentarischen Verfahren zum Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen, auf das sich die Initiative „Warten bis der Arzt kommt“ bezieht.
Dieses neue Gesetz, mit der wir ein historisches Defizit bei den gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen haben, zeichnet sich vor Allem durch drei Dinge aus: Erstens wurden keine Kürzungen am Leistungskatalog für gesetzlich Versicherte vorgenommen, alle Leistungen bleiben bestehen. Zweitens wurde die finanzielle Herausforderung zwischen allen beteiligten Akteur*innen aufgeteilt. So steigen die Zusatzbeiträge für Beitragszahler*innen nur moderat. Und drittens enthält das Gesetz auch Strukturreformen. So auch die Streichung der leider wirkungslosen Neupatient*innenregelung. Diese sollte für Ärzt*innen ein finanzieller Anreiz sein, neue Patient*innen aufzunehmen. In der Realität hat diese Regelung aber nicht den gewünschten Erfolg erzielt und wird deswegen abgeschafft.
Stattdessen wird die Terminfindung für gesetzlich Versicherte auf andere Weise gestärkt: Um eine möglichst zeitnahe Behandlung bei (Fach-)Ärzt*innen für die Versicherten sicherzustellen bekommen Ärzt*innen nun mehr Geld, wenn sie (nach Vermittlung durch die Terminservicestelle) einen zeitnahen Termin anbieten. Dabei fällt der Zuschlag größer aus, je eher ein Termin angeboten wird. Eine Vermittlung durch Hausärzt*innen wird für diese ebenso vergütet. In diesem Fall erhält sowohl die*der Hausärzt*in als auch die*der Fachärzt*in bei einer zeitnahen Behandlung einen Zuschlag.