Sehr geehrter Herr Nawrath,
Ihre Frage vom 22.2. bezieht sich inhaltlich auf jene vom 23.2. Daher möchte ich Sie gerne auf meine Antwort vom 24.2. verweisen.
MfG
J.Bullerjahn
Sehr geehrter Herr Nawrath,
Ihre Frage vom 22.2. bezieht sich inhaltlich auf jene vom 23.2. Daher möchte ich Sie gerne auf meine Antwort vom 24.2. verweisen.
MfG
J.Bullerjahn
Sehr geehrter Herr Schulze,
Sehr geehrter Herr Grimmecke,
Sehr geehrter Herr Nawrath,
Sehr geehrter Herr Kapsch,
Sehr geehrte Frau Heller,
Dank für Ihre Anfrage. Ich halte davon gar nichts.
MfG. Jens Bullerjahn