(...) Gleichwohl folgt diese Änderung einer konkreten Systematik. Künftige Erwerbsminderungsrentner werden gleichzeitig von der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre betroffen sein. Ändern sich die Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Blick auf künftige Generationen, muss auch die Erwerbsminderungsrente für künftige Bezieher angepasst werden. (...)
(...) Der Abbau der Braunkohle wirkt sich in der Tat teilweise auch negativ auf die Natur und Umwelt aus. Die Folgen, die durch den Jahrzehntelangen Abbau von Braunkohle entstanden sind, betreffen eine große Region. (...)
(...) Mit dem kommenden Rentenpaket und der damit verbundenen Erhöhung der Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderung wird der getroffene Kompromiss zwischen Union und SPD im Koalitionsvertrag umgesetzt. Eine weitere Verbesserung der Bestandsrentner bei der Erwerbsminderung ist dabei nicht vorgesehen. Die Gründe hierfür habe ich Ihnen bereits ausführlich in meinen vorhergehenden Nachrichten erläutert. (...)
(...) Zudem ist unser Rentensystem durch die gesetzliche verankerte Rentenformel dahingehend ausgestaltet, dass eine Kürzung der Renten nicht möglich ist. Rückblickend betrachtet wurde lediglich in 4 der letzten 20 Jahren keine Rentenanpassung vorgenommen. (...)
(...) Ohne eine schrittweise Anpassung der Zurechnungszeiten bei künftigen Erwerbsminderungsrentnern würden diese gegenüber den heutigen Beziehern eine weitaus geringere Rente erhalten. Es geht also nicht um eine Besserstellung, sondern um eine zeitgemäße Anpassung bei der Erwerbsminderungsrente. (...)
(...) So wie Sie die Situation beschreiben, wundert es mich aber schon, warum Sie bisher nur zwei Vermittlungsvorschläge erhalten haben. Letztlich gestaltet sich die Arbeit mit Arbeitssuchenden aber immer auch sehr individuell. Verschiedene Faktoren, wie die Biografie und der Arbeitsmarkt Vorort bedingen einander. (...)