Frage an Jana Schimke von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schimke,
Vielen Dank für Ihre Antwort
Wie kommen Sie darauf, daß wir Bestandsrentner einer Erwerbsminderungsrente bessergestellt sind wie heutige Erwerbsgeminderte? Es ist das Gegenteil,denn unsere Renten wurden gekürzt und dann noch die ganzen Nullrunden der letzten Jahre. Noch eine Frage an Sie,wie kommen Sie und alle Politiker darauf in der Presse und Rundfunk immer zu behaupten:" Die Erwerbsminderungsrente beträgt 700 Euro. Vielleicht trifft Dies bei heutigen Erwerbsminderungsrentnern zu. Wo sind dann meine 400 Euro geblieben,die mir jeden Monat fehlen?"
Mit freundlichen Grüßen
B. D.
Sehr geehrte Frau D.,
gerne kann ich meine vorhergehenden Ausführungen etwas konkretisieren.
Wie bereits dargelegt, wird schrittweise das Renteneintrittsalters auf 67 Jahre erhöht. Ohne eine zeitgleiche Anpassung der Zurechnungszeiten, würden heutige Neuerwerbsminderungsrentner weniger Arbeitsjahre angerecht bekommen wie Alterwerbsminderungsrentner, bei denen noch der Renteneintritt mit 65 Jahren galt. Von einer Besserstellung von Bestandsrentnern gegenüber Neuerwerbsgeminderten kann nur die Rede sein, würde der Gesetzgeber nicht einschreiten. Die Anpassung der Zurechnungszeiten ist daher rein systematisch begründet, und zielt darauf ab, gleiche Voraussetzungen zu schaffen bzw. sie zu verbessern.
Zudem ist unser Rentensystem durch die gesetzliche verankerte Rentenformel dahingehend ausgestaltet, dass eine Kürzung der Renten nicht möglich ist. Rückblickend betrachtet wurde lediglich in 4 der letzten 20 Jahren keine Rentenanpassung vorgenommen. In den anderen Jahren sind die Renten kontinuierlich gestiegen. So betrug die durchschnittliche Rentensteigerung der letzten 10 Jahre im Westen 2,01% und im Osten 2,9%. Die Inflationsrate lag jährlich hingegen nur bei ca. 1,2%. Folglich haben Rentner, darunter auch EU-Rentner, auch unter Berücksichtigung der Preisentwicklung in den letzten Jahren eine höhere Rente erhalten.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Höhe der Erwerbsminderungsrente sich individuell aus der eigenen Erwerbsbiografie ergibt. Die häufig in der Diskussion herangezogenen Höhen der Erwerbsminderungsrente sind jedoch nur Durchschnittswerte und geben nur einen allgemeinen Überblick über die Lage der Erwerbsminderungsrentner. Natürlich können Erwerbsminderungsrentner weitaus niedrigere Renten erhalten, jedoch sind die Gründe hierfür ganz individuell und müssen im Einzelfall betrachtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke, MdB