Frage an Jana Schimke von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schimke,
bei Ihrer Diätenerhöhung berufen Sie sich auf die Empfehlungen des Bundesrates, warum gehen Sie nicht auch auf die Empfehlung des Bundesrates ein :"Das die Bestandsrentner einer Erwerbsunfähigkeit ab 2019 die gleichen Vergünstigungen haben müssen wie Neurentner?" Bitte keine Standartantworten,denn Diese kennen wir schon auswendig.
Mit freundlichen Grüßen
B. D.
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zunächst möchte ich klarstellen, dass die Änderung des Abgeordnetengesetzes und die damit verbundene Anpassung der Abgeordnetenbezüge eine Empfehlung einer unabhängigen Kommission und nicht eine des Bundesrates ist.
Wie in meiner Antwort von vor einem Jahr festgehalten, folgt die schrittweise Erhöhung der Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente einer gewissen Systematik. Zukünftige Rentner sowie auch Erwerbsminderungsrentner sind vom höherem Eintrittsalter von 67 Jahren betroffen. Ändern sich die Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Blick auf künftige Generationen, muss auch die Erwerbsminderungsrente für künftige Bezieher angepasst werden. Dementsprechend wurde bereits in der vergangenen Legislatur die schrittweise Erhöhung der Zurechnungszeit von 62 auf 65 Jahren beschlossen und soll mit dem kommenden Rentenpaket auf 67 ausgeweitet werden.
Ohne eine schrittweise Anpassung der Zurechnungszeiten bei künftigen Erwerbsminderungsrentnern würden diese gegenüber den heutigen Beziehern eine weitaus geringere Rente erhalten. Es geht also nicht um eine Besserstellung, sondern um eine zeitgemäße Anpassung bei der Erwerbsminderungsrente.
Ich weiß, dass diese Antwort für Sie nicht befriedigend ist, da sowohl in der vergangenen und auch in der kommenden Erhöhung der Zurechnungszeiten nur Neuzugänge profitieren werden. Jedoch sind diese systematisch begründet.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke, MdB