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Jana Schimke
CDU
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Frage von Saifyounus K. •

Warum möchtet CDU für Staatsbürgerschaft nicht zustimmen?

Sehr geehrte Frau Schimke,
Seit 2015 lebe ich in Deutschland. Erstmal habe ich Deutsche Sprache alleine gelernt und ich habe b1 Prüfung selbst gezahlt. Ich habe in meiner Heimat Informatik studiert. Ich habe Ausbildung als Fachinformatiker in 1 Jahre und 8 Monate erfolgreich abgeschlossen. Ich arbeite als Entwickler Vollzeit und ich studiere Master Teilzeit bei uni Hagen.
Mein Problem, dass ich jetzt auf Staatsbürgerschaft nicht beantragen kann, weil ich Duldung hatte.

Meine Frage an Sie, finden Sie das  fair?
Ist das fair das meine Ausbildungsduldung Zeit nicht berechnet bei Antrag auf Staatsbürgerschaft?
Wann wird Deutschland die Gute Integrierte respektieren?
In der Ausbildung war ich in der Schule und alle in meine Klasse waren deutsch. Ich frage mich immer, was ist der Unterschied zwischen ich und sie?
Warum habe ich kein Rechte, obwohl ich alles richtig und gut mache?
Ich bitte Sie, dass meine Nachricht an alle CDU abgeordnete weiterleiten.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ebenfalls danke ich Ihnen für Ihre offenen Worte und freue mich, dass Sie in Deutschland nicht nur eine Ausbildung gemacht haben, sondern zudem als Entwickler arbeiten und ein Masterstudium absolvieren. Betrachtet man aber den Werdegang der Asylsuchenden in ihrer Gesamtheit, ist Ihr Lebenslauf leider die Ausnahme.

Daher wird bei dem Thema grundsätzlich zwischen dem Asylweg und der Arbeitsmigration bzw. der Fachkräfteeinwanderung unterschieden. Sie sind als Asylsuchender nach Deutschland gekommen und haben über die von der unionsgeführten Bundesregierung eingeführte Ausbildungsduldung bleiben und Ihre Ausbildung absolvieren können. Nach §25b AufentG erhalten gut integrierte Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie seit sechs Jahren ununterbrochen geduldet sind. Dies müsste bei Ihnen der Fall sein. Eventuell greift sogar §25a, wenn Sie unter 27 Jahre alt sind.

Die Aufenthaltserlaubnis wiederum ist dann Voraussetzung für den Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft. Denn nach aktuell acht Jahren dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland können Sie diese erwerben. Somit steht Ihnen auch als zunächst Geduldeter der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft offen. Eine genaue Bewertung Ihres Aufenthaltsstatus bzw. die Anrechnung Ihrer bisherigen Duldung nimmt die Ausländerbehörde vor Ort vor.

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist mit dem Bekenntnis zu unserem Land mit allen dazugehörigen Rechten, Pflichten und Werten verbunden. Daher ist es wichtig, dass dem Einbürgerungsprozess ein vollständiger Integrationsprozess vorausgeht. Mit Ihrer Ausbildung und Arbeit sind Sie auf einem guten Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schimke

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