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Jana Schimke
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Frage von Julian V. •

Sehr geehrte Frau Schimke, wie stehen sie zu einem bundesweitem Böllerverbot?

Hintergrund: die Diskussion um Böller eskaliert nicht nur in den großen Städten – hier in Schönefeld (12529) erleben wir seit Monaten eine nicht endende Belästigung. Bereits seit Oktober wird hier regelmäßig geböllert (teils mit heftigen Detonationen) und das immer noch, obwohl wir bald März haben. Man ruft die Polizei, aber bis sie eintrifft, sind die Täter längst verschwunden.

Das Ganze hat mittlerweile eine Dimension erreicht, bei der man sich fragt, was mit den Leuten nicht stimmt. Es geht längst nicht mehr um Silvestertraditionen, sondern um Rücksichtslosigkeit, Provokation und sinnlose Randale. Wie gedenken Sie, diesem Problem zu begegnen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich stimme Ihnen zu, dass die aktuelle Situation in Schönefeld absolut nichts mit der Silvestertradition zu tun, wie wir sie kennen. Dennoch stehe ich nicht für ein generelles Böllerverbot ein. Wir als CDU empfinden es als nicht richtig, wegen des Fehlverhaltens Einzelner die Freiheit der Allgemeinheit durch ein generelles Verbot einzuschränken. Ich möchte Ihnen die Gründe dafür erläutern. 

Die in Deutschland geltenden Vorschriften zu Feuerwerk und Böllern sind eindeutig und regeln den Umgang. So ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur in der Zeit vom 31. Dezember ab 0.00 Uhr bis zum 1. Januar 24.00 Uhr erlaubt (§ 23 SprengV), örtliche Vorschriften können diesen Zeitraum weiter einschränken. Darüber hinaus besteht ein Verbot z.B. vor Krankenhäusern, Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden. Kommunen können darüber hinaus Feuerwerksverbotszonen ausweisen. Darüber hinaus dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (also die gängigen Silvesterböller) nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben und von ihnen verwendet werden. Der Verkauf an Privatpersonen ist zudem auf den Zeitraum vom 28. bis 31. Dezember beschränkt. 

Das bedeutet, dass die von Ihnen skizzierten Belästigungen schon jetzt verboten sind. Wir haben also kein Regelungsproblem, sondern ein Umsetzungs- bzw. Kontrollproblem. Deshalb setzen wir uns als CDU für eine bessere Ausstattung der Polizei und unserer Sicherheitsbehörden ein, sowohl personell als auch materiell. Wir fordern den Ausbau von Videoschutz, insbesondere an öffentlichen Gefahrenorten, und die Anwendung des allgemeinen Strafrechts bei Heranwachsenden. 

Ein Verkaufsverbot in Deutschland würde zur illegalen Beschaffung und Verwendung von Feuerwerkskörpern führen. Dies würde die Kontrolle erschweren und könnte zu unkontrollierten Gefahren führen, da diese nicht den Sicherheitsstandards entsprechen. Ein bekanntes Beispiel ist der Import von sogenannten Kugelbomben, die zum Jahreswechsel 2024/25 großen Schaden angerichtet haben und in Deutschland verboten sind.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schimke