Sehr geehrte Frau Schimke, wird die CDU/CSU den Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft im Bundestag unterstützen? Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrte Frau Schimke,
die derzeitige Regierungskoalition plant eine Staatsbürgerschaftsreform, nämlich die Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft und die Reduzierung der Mindestaufenthaltsdauer von 8 auf 5 Jahre. Für Ausländer, die in Deutschland leben und arbeiten, kann dies eine deutliche Erleichterung darstellen. Wird die CDU/CSU diese Initiative im Bundestag unterstützen?
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch und die damit verbundene Frage zur möglichen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch die aktuelle Bundesregierung. Die Ankündigung der Ampel-Koalition, das Staatsangehörigkeitsrecht liberalisieren zu wollen, ist uns bekannt. Darin heißt es unter anderem, dass zukünftig eine Einbürgerung in der Regel nach fünf Jahren möglich sei, bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren. [...] In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern werden mit ihrer Geburt deutsche Staatsbürger, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Derzeit liegt jedoch noch kein Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, daher kann ich Ihnen nicht im Detail sagen, wie wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion uns hierzu positionieren werden. Dazu muss die Ampel-Koalition zunächst einen konkreten Reformvorschlag einbringen.
Grundsätzlich stehen wir als Fraktion einer weiteren Liberalisierung in diesem Bereich jedoch skeptisch gegenüber. Bereits heute hat Deutschland im weltweiten Vergleich einen sehr liberalen Rechtsrahmen. Eine weitere Verkürzung von acht auf fünf Jahre bzw. sogar auf drei Jahre bei bis jetzt noch nicht definierter Integrationsleistung, könnte falsche Anreize zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit setzen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist meiner Meinung nach auch mit dem Bekenntnis zu unserem Land mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten, Chancen und Möglichkeiten verbunden. Daher sollte der Doppelpass nicht die Regel sein, sondern die durch besondere Umstände zu begründende Ausnahme.
Hinsichtlich des Neuerwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach Einwanderung ist uns wichtig, dass der deutsche Pass nicht am Anfang, sondern am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen muss.
Zunächst müssen wir aber nun abwarten, welchen konkreten Gesetzesvorschlag die Ampel-Regierung unterbreitet
Mit freundlichen Grüßen
Jana Schimke MdB