Frage von Gary B. • 09.01.2024
Antwort von Jan Plobner SPD • 29.07.2024
Leider konnten wir unsere Koalitionspartner nicht davon überzeugen, die dreimonatige Anmeldefrist aus §4 zu streichen.
Leider konnten wir unsere Koalitionspartner nicht davon überzeugen, die dreimonatige Anmeldefrist aus §4 zu streichen.
Das SBGG stellt daher keine Verschlechterung für die Betroffenen dar.
Die Weitergabe der persönlichen Daten konnte erfreulicherweise vor Verabschiedung noch aus dem Gesetz gestrichen werden.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren
Ende September 2023 hat der Haushaltsausschuss die Bundesregierung aufgefordert, umgehend eine Neuberechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) vorzunehmen.
Die Anpassung der gesetzlichen Rente orientiert sich jedes Jahr an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. 2023 sind die Renten daher deutlich gestiegen.