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Jan Plobner
SPD
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Frage von Günther K. •

Hallo Hr. Plobner, warum erhalten Pensionäre im Gegensatz zu Rentnern einen Inflationsausgleich von bis zu 3.000 € zusätzlich zu Ihren gegenüber der Rentenanpassung höheren Pensionserhöhung?

Ergänzend zu meiner Frage würde ich gerne von Ihnen wissen, auf welchen Gebieten sich Ihre Partei und Sie selbst für Rentnerinnen und Rentner einsetzen. Was haben Sie in den letzten beiden Jahren für uns erreicht, wofür haben Sie sich für uns eingesetzt???

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Hallo Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die ich sehr gerne antworte. 

Die am 22. April 2023 erfolgte Tarifeinigung im öffentlichen Dienst enthält neben den ab März 2024 geltenden Tariferhöhungen in den Besoldungsstufen einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 Euro. Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“, der am 13. Juli 2023 vom Kabinett beschlossen wurde, soll dieses Ergebnis auf die Besoldung und Versorgung der Beamten und Beamtinnen übertragen werden.

Hintergrund der Übertragung auf die Pensionen ist das in Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip, welches gleichermaßen die Besoldung während der aktiven Zeit wie die Versorgung im Ruhestand umfasst. Demgemäß entwickeln sich die Pensionen analog der Besoldung. Daher regelt §70 BeamtVG, dass die Versorgungsbezüge der Ruhestandsbeamten vom selben Zeitpunkt an durch Bundesgesetz entsprechend zu regeln sind, zu dem die Dienstbezüge der Bundesbeamten allgemein erhöht oder vermindert werden. Aus diesem Grund sieht der Entwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in §72 Abs. 1 BeamtVG-E vor, dass die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich anteilig zur Höhe des Ruhegehaltssatzes gewährt werden. Die Pensionäre bekommen den Inflationsausgleich somit nicht in voller Höhe, sondern bei durchschnittlich 68 Prozent Ruhegehaltssatz durchschnittlich in Höhe von 2.040 Euro. Eine Nichtübertragung der Inflationsprämie auf die Versorgungsempfänger würde für die Pensionäre einer Null-Runde gleichkommen, da die Tariferhöhungen erst ab März 2024 greifen.

Demgegenüber orientiert sich die Anpassung der gesetzlichen Rente jedes Jahr im Grundsatz an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Wenn Löhne und Gehälter steigen, folgen die Renten in der Regel im Folgejahr zum 1. Juli nach. In diesem Jahr haben sich die gesetzlichen Renten daher zum 1. Juli 2023 im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent kräftig erhöht. Damit erreichen wir ein Jahr früher als geplant die Angleichung des Rentenwerts in Ost und West - ein wichtiges Zeichen über 30 Jahre nach der Wende! Ein Blick zurück zeigt zudem, dass die Standardrenten von 2010 bis 2022 im Westen um über 32 Prozent und im Osten um über 47 Prozent gestiegen sind.  Das Plus für die Rentnerinnen und Rentner lag deutlich über der Inflationsentwicklung in diesem Zeitraum. Jetzt kommt es darauf an, dass wir die gesetzliche Rente auch für die Zukunft sicher und verlässlich machen. Dafür werden wir uns als SPD einsetzen und haben uns auch im Koalitionsvertrag mit den Koalitionspartnern darauf wie folgt verständigt: „Wir werden daher die gesetzliche Rente stärken und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent (Definition vor der kürzlich durchgeführten Statistikrevision) dauerhaft sichern.“ Dies gilt es nun umzusetzen. 

Bereits in den Koalitionsverhandlungen haben sich die Parteien der aktuellen Regierungskoalition auf Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung der Rente verständigt. Diese beinhalten beispielsweise den Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente. Da Maßnahmen wie die Erhöhung des Renteneintrittsalters ausgeschlossen sind und der Beitragssatz bei einem Rentenniveau von dauerhaft mindestens 48 Prozent bei maximal 20 Prozent bleibt, kann sich die Rente in Deutschland, mit besonderem Blick auf die demografische Entwicklung der Bevölkerung, nicht existenzsichernd durch die reinen Umlagen finanzieren. Bisher waren hohe Zuschüsse aus Steuermitteln notwendig, um die Rente auf dem aktuellen Niveau zu halten. 2022 beliefen sich diese Zuschüsse bereits auf über 100 Milliarden Euro. Am Beispiel Schwedens, welches die Kapitalgedeckte Rente seit 1998 als eine der „Säulen“ seines Rentensystems etabliert hat, können durchaus positive Mechanismen abgeleitet werden. Die Finanzierung der ersten 10 Mrd. € des geplanten „Kapitalstocks“ über die Einrichtung eines kreditfinanzierten Fonds gewährleistet die Zweckbindung der Kapitalerträge (gegenüber der Steuerfinanzierung). Die Absicht der Ausweitung des Kreises der Beitragszahler auf Selbstständige und Freiberufler findet sich ebenfalls im Koalitionsvertrag.

Bei Rückfragen oder Anmerkungen können Sie sich jederzeit gerne bei mir melden. 

Mit freundlichen Grüßen
Jan Plobner

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