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Jan Plobner
SPD
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Frage von Günter H. •

Da die Pensionäre eine Erhöhung um über 10%bekommen sollte der Rentner doch ebenfalls diese 10% bekomme. Was sagen Sie? Günter H.

Da die Pensionen um über 10%ansteigen wird der Rentner auch diese Erhöhung bekommen? Das wäre doch gerecht oder? Günter H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die ich gerne eingehe.

Die am 22. April 2023 erfolgte Tarifeinigung im öffentlichen Dienst enthält die ab März 2024 geltenden Tariferhöhungen in den Besoldungsstufen. Dieses Ergebnis wurde auf die Besoldung und Versorgung der Beamten und Beamtinnen übertragen. Hintergrund der Übertragung auf die Pensionen ist das in Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip, welches gleichermaßen die Besoldung während der aktiven Zeit wie die Versorgung im Ruhestand umfasst. Demgemäß entwickeln sich die Pensionen analog der Besoldung. Daher regelt §70 BeamtVG, dass die Versorgungsbezüge der Ruhestandsbeamten vom selben Zeitpunkt an durch Bundesgesetz entsprechend zu regeln sind, zu dem die Dienstbezüge der Bundesbeamten allgemein erhöht oder vermindert werden. Ab dem 1. März 2024 gibt es 200 Euro mehr Grundgehalt und eine Erhöhung um 5,5 Prozent. Für den öffentlichen Dienst der Länder gilt: Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.

Demgegenüber orientiert sich die Anpassung der gesetzlichen Rente jedes Jahr im Grundsatz an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Steigen die Löhne und Gehälter, folgen die Renten in der Regel im Folgejahr zum 1. Juli nach. In diesem Jahr sind die gesetzlichen Renten daher zum 1. Juli 2023 im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent deutlich gestiegen. Auch 2024 wird eine Rentenerhöhung erwartet. Da es im dritten Quartal 2023 eine Erhöhung der Nominallöhne in Deutschland um 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal gab und bereits im zweiten Quartal 2023 ein Anstieg um 6,6 Prozent verzeichnet wurde, ist auch bei den Renten wieder mit einer deutlichen Erhöhung zu rechnen. Die endgültige Festlegung für die Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 steht jedoch noch aus. Sie wird erst im kommenden Frühjahr getroffen. Ein Blick zurück zeigt zudem, dass die Standardrenten von 2010 bis 2022 im Westen um über 32 Prozent und im Osten um über 47 Prozent gestiegen sind. Das Plus für die Rentnerinnen und Rentner lag deutlich über der Inflationsentwicklung in diesem Zeitraum.

Jetzt kommt es darauf an, dass wir die gesetzliche Rente auch für die Zukunft sicher und verlässlich machen. Dafür werden wir uns als SPD einsetzen und konnten uns auch im Koalitionsvertrag mit den Koalitionspartnern darauf wie folgt verständigen: „Wir werden daher die gesetzliche Rente stärken und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent (Definition vor der kürzlich durchgeführten Statistikrevision) dauerhaft sichern.“ Dies gilt es nun umzusetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jan Plobner

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