(...) der Gewinnung von Rohstoffen zur Herstellung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen muss und soll es gerade sein, die gesamte Ökosphäre Wald in den betreffenden Gebieten zu schützen und zu erhalten. Die Formulierung in der betroffenen Richtlinie zum Schutze kontinuierlich bewaldeter Gebiete nutzt die Europäische Kommission, auch Palmölbaumplantagen als eben solche Gebiete einzustufen, wodurch es in der Tat möglich wäre, natürliche Waldgebiete zu roden, um dort Palmölbäume zur industriellen Gewinnung von Ressourcen für die Herstellung von Biokraftstoffen und -brennstoffen zu gewinnen. Dies ist jedoch nicht im Sinne der Richtlinie, da in diesem Fall die Abholzung natürlicher Waldbestände in der Tat nicht verhindert werden und die Anpflanzung künstlicher Palmölbaumplantagen diese eben nicht ersetzen kann. (...)