Frage an Jan Philipp Albrecht von Jay S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Albrecht,
wie beurteilen Sie das neue SWIFT-Abkommen hinsichtlich des Datenschutzes und der Rechte der Betroffenen und sehen Sie Nachbesserungsbedarf?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Swift-Abkommen-nimmt-erste-Huerde-1030146.html
Mit freundlichen Grüßen
Scharff
Lieber Jay Scharff,
ich habe mich seit meiner Wahl ins Europaparlament vor einem Jahr intensiv für bessere Datenschutzbestimmungen beim SWIFT-Abkommen eingesetzt. Auch das neue Abkommen erfüllt leider nicht die Anforderungen, die nach europäischen Grundrechte- und Datenschutzstandards geboten wären. Die Speicherfrist von 5 Jahren ist viel zu lang, es werden weiterhin Massendaten auch völlig unverdächtiger Personen übertragen, und es gibt für EuropäerInnen keinen effektiven Rechtsschutz in den USA gegen einen möglichen Missbrauch der Daten. Zudem wirft die neue Rolle von Europol als "Kontrollinstanz" für die Datentransfers massive Probleme auf. Das Europaparlament hatte mehrfach gefordert, dass es sich hierbei um eine Justizbehörde, nicht um eine Polizeiagentur handeln muss. Zudem ist rechtlich unklar, ob die Europol-Abkommen eine solche Aufgabe überhaupt erlauben; und Dänemark, Irland und Großbritannien haben zu allem Überfluss Opt-Out-Klauseln bei Europol.
Dass die angeblich so umfangreichen neuen Auskunftsrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger nicht viel wert sind, hat Monika Ermert ja gerade ausführlich für heise nachrecherchiert: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Praktisch-keine-Auskuenfte-fuer-EU-Buerger-ueber-ihre-in-den-USA-gespeicherten-Finanzdaten-1039937.html.
Das SWIFT-Abkommen müsste also dringend nachgebessert werden. Leider ist in das Abkommen nicht einmal eine Befristung eingebaut worden, so dass die USA und die Kommission kaum einen Anreiz haben, dies zu tun. Eine sehr missliche Situation für alle Betroffenen.
Ich werde mich daher als Berichterstatter des Europaparlaments für das geplante umfassende Datenschutzabkommen mit den USA daher dafür einsetzen, dass es eine grundsätzliche Regelung dieser Fragen gibt, die rechtsstaatlich und grundrechtlich sauber und auch in den USA rechtsverbindlich ist. Das gilt nicht nur für die SWIFT-Bankdaten, sondern auch für Passagierdaten (PNR) und anderes.
Beste Grüße, Jan Philipp Albrecht