Frage an Jan-Marco Luczak von Sabine S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Wie wollen Sie zukünftig den Erhalt von Kleingartenkolonien schützen, damit diese nicht unzähligen Bauprojekten weichen müssen?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank, dass Sie mir schreiben.
Den Bestand von Kleingartenkolonien regeln die Besitzverhältnisse über das Land, auf denen die Kolonien entstanden sind. Insofern sollte der Eigentümer des Grundstückes der erste Ansprechpartner sein, wenn es um den Erhalt von einer bestimmten Kleingartenkolonie geht.
Was ein solcher Ort für viele Menschen – und offenkundig auch für Sie – bedeutet, weiß ich sehr gut. Ich habe in meinem Wahlkreis mehrere Kleingartenkolonien besucht und kenne mich mit den spezifischen Bedürfnissen der Menschen dort sehr gut aus. Eine Kolonie in meinem Wahlkreis besteht seit über 100 Jahren – einen solchen Platz gibt man nicht leichtfertig auf. Die Kolonie ist für viele Menschen ein Platz der Ruhe, ein Platz der Erholung. Ein Kleinod. Nicht wenige sind es, die „ihren Garten“ als zweite Heimat betrachten.
Besonders beeindruckt hat mich aber auch der gelebte Sinn für Gemeinschaft. Wo gibt es sowas denn heute noch? Viele Menschen wissen doch heute kaum noch, wie ihre direkten Nachbarn mit Namen heißen.
Wenn ich in einem konkreten Fall helfen kann, mache ich das gern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan-Marco Luczak