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Jan-Marco Luczak
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Frage von Zhanet T. •

Aktualisierung der EU-Verordnung Nr. 1169/2011

Sehr geehrter Herr Luczak,

Meine Frage betrifft insbesondere Verbraucherinformationen über die Zusammensetzung von Lebensmitteln. Und noch genauer Allergene wie Hefearten (am häufigsten in der Back- und Milchindustrie verwendet). Als Patientin mit einer Vielzahl von Allergien schlage ich vor, dass der Hersteller die Hefearten im Inhaltsstoff der Produkte ausdrücklich erwähnt. Die am häufigsten verwendeten Arten sind jedoch 7 und sie verursachen klar unterscheidbare Reaktionen im Körper. In diesem Zusammenhang lautet meine Frage: Wie ist Ihre Position zu diesem Thema und würden Sie sich dementsprechend für die Lösung des Problems einsetzen?

Vielen Dank im Voraus!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Lebensmittelallergien sind ein wichtiges Thema in Deutschland und der gesamten Europäischen Union. Bereits heute müssen gemäß Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 die wichtigsten Allergene auf der Verpackung von Lebensmitteln angegeben werden, wenn für die Herstellung Zutaten verwendet werden, die in eine der 14 Hauptkategorien fallen (https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/allergenkennzeichnung.html). Dazu gehören glutenhaltiges Getreide, Milch, Eier, Nüsse, Erdnüsse, Sojabohnen, Fisch, Schalentiere, Weichtiere, Sellerie, Lupinen, Sesam, Senf und Sulfite.

Für Hersteller von verpackten Lebensmitteln gilt diese Kennzeichnungsverpflichtung seit 2005 im Rahmen des Zutatenverzeichnisses. Seit Dezember 2014 müssen alle Hersteller von Lebensmittel-Vorprodukten wie etwa Convenience-Produkte, Gewürze, o.ä. entsprechende Zutaten auf der Verpackung kennzeichnen. 

Da Hefe nicht zu den 14 Hauptallergenen gehört, besteht keine allumfängliche Kennzeichnungspflicht.

Ich verstehe, dass Ihnen als unmittelbar Betroffene eine Kennzeichnungspflicht wichtig ist. Umgekehrt müssen wir aufpassen, dass eine allgemeine Kennzeichnungspflicht nicht zu einer unbegründeten Abschreckung des Verbrauchers und eine unnötige Einschränkung der für den Allergiker erlaubten Lebensmittel und Getränke zur Folge hat. Denn Hefe wird überall dort eingesetzt, wo es darum geht, Zucker in Kohlensäure und Alkohol zu verwandeln. Hefe kann auch in anderen Nahrungsmitteln gefunden werden, wie z. B. Fleisch, Fisch, Vollwertgetreide, Nüsse und dunkelfarbige Gemüsesorten.

Die Liste der Produkte, die eine Hefe-Intoleranz oder -Allergie auslösen können, ist lang. Jede Form von Backwaren, Soßen, gegorenen Lebensmitteln, essighaltige Gerichte, Käse, Soja, Trockenfrüchte oder abgefüllte Fruchtsäfte. Aufwand und Kosten einer Kennzeichnung wären sehr hoch und stehen - wie ich finde - nicht im Verhältnis zum Nutzen. 

Ich befürworte daher eine Kennzeichnungspflicht für die Fälle, in denen Zutaten möglicherweise in veränderter Form und in einer Menge im Endprodukt erhalten bleiben, bei der wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass sie allergische Reaktionen hervorrufen kann. 

Mit freundlichen Grüßen
Jan-Marco Luczak

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