Frage an Jan-Marco Luczak von Oliver S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Luczak,
wollen Sie alle Mieter zu Mietnomade machen,auch die ohne eigenes Verschulden die Miete nicht zahlen können. Im neuen Mietrecht werden wird das woll kommen Damit können die Vermieter machen was sie wollen mit dem Mieter. Weil Sie Ihn jetzt leichter Kündigen können dank ihres Gesetzes. Es gäbe andere Möklichkeiten, Wie ein Schufa eintrag wo alle Mietnomade eine tragen werden, und wo der Vermieter nachfragen kann. Müsse Mieter jetzt Angst vor dem Vermieter haben.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
für mich ist völlig klar: Nicht jeder Mieter ist ein Mietnomade! Niemand soll oder wird unter einen Generalverdacht gestellt. Auch ich persönlich bin Mieter einer Wohnung und möchte nicht verdächtigt werden. Aber es gilt auch: Jeder Mietnomade ist ein Mietnomade zu viel!
Mietnomaden bedeuten für private Kleinvermieter häufig tausende Euro Schäden. Das bedroht oft deren Existenz. Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz hat die christlich-liberale Koalition daher einen besseren Schutz gegen Mietnomaden sichergestellt, wovon ich die folgenden Punkte herausstellen möchte:
• Sofern der Mieter aufgelaufene Mietrückstände entgegen einer gerichtlichen Anordnung nicht als Sicherheit hinterlegt, kann eine beschleunigte Zwangsräumung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck wird das neue Instrument einer Sicherungsanordnung im Zwangsvollstreckungsrecht eingeführt, an die sich bei Nichterfüllung eine Räumungsverfügung anschließen kann.
• Es wird ein allgemeines Vorrang- und Beschleunigungsgebot für Räumungssachen in der Zivilprozessordnung eingeführt. Vermieter sollen nicht monate- oder gar jahrelang klagen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen.
• Die Räumung einer Wohnung wird durch die gesetzliche Verankerung der sog. „Berliner Räumung“, d.h. eine Beschränkung der Räumung auf die bloße Besitzverschaffung an der Wohnung, erheblich kostengünstiger und für viele private Kleinvermieter damit überhaupt erst erschwinglich.
• Auch unberechtigte Untermieter können eine Räumung nicht mehr verhindern, da gegen sie künftig im einstweiligen Rechtsschutz ein Titel erlangt werden kann.
• Die unterbleibende Zahlung der vereinbarten Mietkaution wird künftig der unterbliebenen Zahlung der Miete gleichgestellt und begründet somit ggf. eine fristlose Kündigungsmöglichkeit für den Vermieter.
Ihren Vorschlag, die Möglichkeit der Schufa-Auskunft auf die Vermieter zu erweitern, haben wir auch bei unseren Beratungen zum Mietrechtsänderungsgesetz angedacht. Diese Bestrebungen wurden von den Datenschützern der Bundesländer („Düsseldorfer Kreis“) leider verhindert – sie hatten datenschutzrechtliche Bedenken. Ich verweise hier auf einen Beschluss des „Düsseldorfer Kreises“ vom 22. Oktober 2009. Bemühungen von mir, diesen Beschluss im Sinne eines besseren Schutzes der Eigentümer gegen Mietnomaden abzuändern, scheiterten leider daran, dass es sich bei den Datenschützern um unabhängige Institutionen handelt, ich also keinen unmittelbaren Einfluss auf deren Tätigkeit habe.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Marco Luczak