(...) Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an den Gehältern von Richtern an Bundesgerichten und an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Oberbürgermeistern und Bürgermeistern. Die Abgeordneten haben wiederholt auf eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung verzichtet. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die derzeit gültige Regelung für die Dauer des Unterhalts der nichtehelichen Mutter beanstandet und dem Gesetzgeber für die Neuregelung eine Frist bis zum 31.12.2008 gesetzt. Ich gehe aber nicht davon aus, dass diese Frist ausgeschöpft wird, sondern dass der Bundestag im Herbst die Reform abschließend beraten wird. (...)
(...) Ich bin der Auffassung, dass der Klimawandel durch internationale Abkommen zur Reduktion von Treibhausgasen bekämpft werden sollte, eine Aufnahme des Klimaschutzes in die europäische Verfassung und in die UN-Charta sehe ich skeptisch. (...)
(...) Bedauerlichweise ist dies nicht gelungen. Aus übergeordneten Gesichtspunkten und auch aufgrund der Einstellung unseres Koalitionspartners, der bereits in der letzten Legislaturperiode die Pensionäre von den Einmalzahlungen ausschließen wollte – das Gesetz unterfiel der Diskontinuität -, war keine Lösung im Sinne der Pensionäre durchsetzbar. (...)
(...) Danach können nur noch für vor dem 1. Januar 1993 geborene Personen die besonderen Vergünstigungen der Kriegsfolgengesetzgebung und somit auch des FRG gewährt werden. Im Übrigen besteht nur noch für die Spätaussiedler aus der ehemaligen UdSSR die Rechtsvermutung, dass ihnen aufgrund der deutschen Volkszugehörigkeit Nachteile entstanden sind. (...)
(...) Gerade die Union hat sich immer wieder besonders für diese Familien eingesetzt, z.B. bei den Regelungen zum Elterngeld, die ursprünglich den Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro für Einverdiener-Familien nicht vorsahen, oder auch bei der Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten: Hier sah der ursprüngliche Gesetzentwurf vor, dass nur erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden konnten. Auch vom Einsatz der Union für die Beibehaltung des Ehegattensplittings profitieren vor allem Einverdiener-Familien. Der Steuervorteil durch das Splitting ist bei diesen Familien besonders hoch. (...)