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Frage von Fred R. •

Frage an Ilse Falk von Fred R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Falk

ist nachdem das BVerfG ein Urteil zum Thema Unterhalt gefällt hat und damit offensichtlich den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Thema Unterhalt gekippt hat ein Fahrplan zur Rechtsänderung bekannt.

Oder ist das Vorhaben das Unterhaltsrecht zu reformieren nun gänzlich ad Acta gelegt?

Mit freundlichen Grüßen

Fred Uwe Reinke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reinke,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich danach erkundigen, ob das Vorhaben, das Unterhaltsrecht zu reformieren, aufgegeben wurde. Dies ist keineswegs der Fall. Wir wollen uns aber mit der Neuregelung ausreichend Zeit lassen, um den Gesetzentwurf auf der Grundlage des Urteiles des Bundesverfassungsgerichts noch einmal zu überprüfen - insbesondere, ob die Begründung des Gerichts Konsequenzen für die geplante Regelung der Rangfolge bei den Unterhaltsansprüchen erziehender Mütter hat. Diese Frage hat in dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfahren aufgrund der Fallgestaltung keine Rolle gespielt, so dass diesem Urteil eine eindeutige Vorgabe hierzu nicht zu entnehmen ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die derzeit gültige Regelung für die Dauer des Unterhalts der nichtehelichen Mutter beanstandet und dem Gesetzgeber für die Neuregelung eine Frist bis zum 31.12.2008 gesetzt. Ich gehe aber nicht davon aus, dass diese Frist ausgeschöpft wird, sondern dass der Bundestag im Herbst die Reform abschließend beraten wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Ilse Falk MdB