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Ilse Falk
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Frage von Horst B. •

Frage an Ilse Falk von Horst B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr verehrte Frau Falk,

im Augenbllick machen Diätenerhöhungen nach 5 Jahren Abstinenz wieder Furore, oder die Ankündigungen dafür sollen jedenfalls für Sympathien sorgen. Sind Sie auch der Meinung, dass die Diäten an die Renten und Lohnerhöhungen angepasst werden sollen oder wäre es richtig, wie bisher zu verfahren?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bergner,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. August. Zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass die Beantwortung sich etwas verzögert hat.

Zum Inhaltlichen möchte ich folgendes anmerken:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben einen „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ (Artikel 48, Absatz 3, Grundgesetz).

Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an den Gehältern von Richtern an Bundesgerichten und an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Oberbürgermeistern und Bürgermeistern. Die Abgeordneten haben wiederholt auf eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung verzichtet. Letztmalig hat der Bundestag im Jahr 2000 eine Diätenerhöhung beschlossen und bis zum Jahr 2003 festgelegt. 131 € betrug die Erhöhung von 2002 auf 2003.

Derzeit liegt die Abgeordnetenentschädigung um etwa 12 Prozent hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück.

Der Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert hat nun vorgeschlagen, den entstandenen finanziellen Rückstand hinzunehmen. In den nächsten Jahren sollen die Abgeordnetenentschädigung lediglich an die Entwicklung der Erwerbseinkommen angepasst werden. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Falk