Das Ehegattensplitting führt dazu, dass das Einkommen beider Ehepartner gemeinsam versteuert wird, wobei die Steuerlast in der Regel sinkt, wenn ein Ehepartner ein deutlich höheres Einkommen hat als der andere. Dies schafft einen finanziellen Anreiz dafür, dass ein Ehepartner (oft die Frau) weniger oder gar nicht erwerbstätig ist.
Momentan befindet sich der Gesetzesentwurf der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht hier noch Änderungsbedarf und arbeitet mit den Koalitionspartnern daran, eine ausgewogene Lösung zu finden. Denn bei der Reform müssen wir immer die komplexen Wechselwirkungen zwischen sozial-, steuer- und unterhaltsrechtlichen Regelungen im Blick haben.
Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 1. Januar 2024:
Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen je nach Leistung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Grundsätzlich können Personen Wohngeld beantragen, wenn sie zwar über ausreichendes Einkommen für ihren Lebensunterhalt (Mindesteinkommen) verfügen, aber nicht genügend Einkommen haben, um die eigenen Wohnkosten zu decken.
Sehr geehrte Frau M.
vielen Dank für Ihre Nachricht.