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Hubertus Heil
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrter Herr Heil ,Frage;Können Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen,durch das Heizungsgesetz/stromfressergesetz ,auch Wohngeld beantragen?

Zum Beispiel Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen,Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen.Bekommen Vermieter/innen Fördermittel für Wärmepumpen und dürfen sie dann diese Kosten auf Mieter/innen umlegen?Müssen Mieter/innen sämtliche Kosten tragen durch das Heizungsgesetz,(Erneubare Energien)?Werden durch das Heizungsgesetz viele Mieter/innen in Ostdeutschland wohnungslos,mit einem geringfühgigen Einkommen?Und werden mieten unbezahlbar ,durch Erneubare Energien?Wann werden von der Ampel -Regierung ,die laufend steigende Inflationen bekämpft?Oder werden Grundnahrungsmittel in naher Zukunft ,durch Erneubare Energien unbezahlbar.Von was sollen die Bürger/innen mit einem geringfühgigen Einkommen noch leben?Bitte sie höflich um eine ausführliche Mitteilung.Vielen Dank!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Grundsätzlich können Personen Wohngeld beantragen, wenn sie zwar über ausreichendes Einkommen für ihren Lebensunterhalt (Mindesteinkommen) verfügen, aber nicht genügend Einkommen haben, um die eigenen Wohnkosten zu decken. Die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird individuell berechnet. Mit dem „Wohngeld Plus“, das wir Januar 2023 eingeführt haben, ist die Leistung um durchschnittlich rund 190 auf 370 Euro pro Monat gestiegen. Zudem sollen deutlich mehr Menschen Wohngeld erhalten. Insgesamt fast zwei Millionen Haushalte.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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