Frage von Melanie -. • 14.07.2023
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Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
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Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 1. Januar 2024:
Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen je nach Leistung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Grundsätzlich können Personen Wohngeld beantragen, wenn sie zwar über ausreichendes Einkommen für ihren Lebensunterhalt (Mindesteinkommen) verfügen, aber nicht genügend Einkommen haben, um die eigenen Wohnkosten zu decken.
Sehr geehrte Frau M.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zuerst einmal gebe ich Ihnen Recht, dass langzeitarbeitslose Menschen häufig multiple Vermittlungshemmnisse haben.