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Hubertus Heil
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Frage von Norman W. •

Wann wird es in Deutschland endlich eine faire & gerechte Bezahlung nach Tariflohn für Menschen mit Behinderung auf dem 2.Arbeitsmarkt geben?

Sehr geehrter Herr Heil laut einem Artikel aus der Zeit wurden in Schweden in der Vergangenheit auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung wie in Deutschland betrieben. Heutzutage sind diese Träger Zeitarbeitsfirmen für Behinderte Menschen und man zahlt ihnen dort Tariflohn und sie werden an große Firmen wie IKEA ausgeliehen und die Leute arbeiten gerne für diese Firmen wie zum Beispiel Samhall. Weil sie dort besser bezahlt werden, als wenn sie direkt zu IKEA gehen würden. Daher würde ich gerne wissen, wann es denn auch für uns hier in Deutschland soweit ist? Der Ehemalige Bundesaußenminister Guido Westerwelle hat mal gesagt ,, Der der Arbeitet soll mehr haben als der der nicht Arbeitet!" Wenn es 2. Betriebe als Beispiel gibt der eine eine WfBM der andere ein ganz normales Restaurant und beide machen die gleiche Arbeit der Lohn in der WfBM 1,46 Std Der Andere erhält den Gesetzlichen Mindestlohn warum gibt es dann unterschiedliche Bezahlung wenn beide die Gleiche Arbeit machen? MfG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde von 2020 bis 2023 ein großes Forschungsvorhaben zur Entlohnung in den Werkstätten für behinderte Menschen durchgeführt. Ein Ergebnis der Untersuchung war, dass Werkstattbeschäftigte neben dem Werkstatlohn im Regelfall ergänzende Sozialleistungen wie eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. In Summe verfügen sie damit über ein auskömmliches Einkommen.

Dieses System ist jedoch schwer verständlich und erkennt die Arbeitsleistung der Werkstattbeschäftigten nicht angemessen an. Daher will ich das Entgeltsystem in den Werkstätten reformieren. Hierfür gibt es verschiedene Vorschläge. Alle haben Vor- und Nachteile, die es gegeneinander abzuwägen gilt. In diesem Abwägungsprozess befinden wir uns derzeit und sprechen im Rahmen eines strukturierten Dialogs mit allen Betroffen. Sobald eine Lösung gefunden ist, von der ich überzeugt bin, dass sie von den Betroffenen mitgetragen wird, und sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Mehrheit finden kann, werde ich einen Gesetzentwurf vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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