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Hubertus Heil
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Frage von Heiko B. •

Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner, warum so wenig und so spät

Sehr geehrter Herr Heil,
zum 1.07.2024 wird die obige Rente ja verbessert.
Je nach Eintritt der Krankheit um 4,5 bzw. 7,5 Prozent.
Warum bin ich dann immer noch schlechter gestellt, als jemand, der 2019 erkrankt ist?
Die Besserstellung soll ja erst zum 1.Juli 2024 in Kraft treten, weil man den Rentenversicherungsträgern eine ausreichende Vorlaufzeit geben wollte.
Ist die technische Vorbereitung inzwischen abgeschlossen?
Wenn ja, dann kann der Zuschlag ja früher gezahlt werden.
Wenn nein, wann ist der Prozess dann abgeschlossen?
Wie weit ist dann der bisherige Stand der technischen Umsetzung?
Mit freundlichen Grüßen,
Heiko

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann und erwerbsgemindert in Rente gehen muss, wurde mit dem Rentenpakt zum 1. Januar 2019 deutlich besser abgesichert. Die sogenannte Zurechnungszeit, nach der die Renten so berechnet werden, als ob die Betroffenen noch nach Eintritt der Erwerbsminderung wie bisher weitergearbeitet hätten, wurde für neu zugehende Renten erheblich, auf die damals geltende Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 8 Monaten angehoben.

Diejenigen, die vor dem 1. Januar 2019 bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, wurden von dieser Verbesserung allerdings nicht erfasst (der sogenannte Bestand an Erwerbsminderungsrenten). Der pauschale Zuschlag ab 1. Juli 2024 soll nun auch beim Bestand an Erwerbsminderungsrenten die Höhe der monatlichen Rente spürbar verbessern. Die Höhe des Zuschlags orientiert sich an der seit dem 1. Januar 2019 geltenden Zurechnungszeit bis zum Alter von 65 Jahren und 8 Monaten. Der Zuschlag bildet in seiner Wirkung eine Verlängerung der Zurechnungszeit bis zu diesem Alter entsprechend einem Finanzvolumen von jährlich 2,6 Mrd. Euro ab. Hiermit wurde ein Ausgleich zwischen dem sozial-politisch Wünschenswerten und dem finanziell Möglichen erreicht.

Insgesamt werden rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag er-halten. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Mit dem Inkrafttreten zum 1. Juli 2024 erhält die Deutsche Rentenversicherung den notwendigen zeitlichen Vorlauf, um die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags technisch vorbereiten und weitgehend automatisiert verarbeiten zu können. Eine frühere Umsetzung ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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