Frage von Anita U. • 02.05.2024
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SPD
• 17.06.2024

Wenn Ihr Mann berechtigt ist, erhält er im Auftrag ihres Rentenversicherungsträgers vom Renten Service der Deutschen Post AG eine Mitteilung über seinen Rentenzuschlag

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SPD
• 03.07.2024

Ein direkter Brutto-Netto-Vergleich zwischen Beamt:innen und Angestellten greift zu kurz, da Beamt:innen andere Abzüge und Vorteile haben, die in die Betrachtung einfließen müssen. Ein umfassender Vergleich beider Gruppen ist daher komplex und nicht allein anhand des Netto-Einkommens möglich.

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SPD
• 01.07.2024

Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, wenn sie an die jeweils maßgebliche gesetzliche Regelaltersgrenze anknüpfen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist rechtlich ein einvernehmliches Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus aber nicht verwehrt.

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