Wenn Ihr Mann berechtigt ist, erhält er im Auftrag ihres Rentenversicherungsträgers vom Renten Service der Deutschen Post AG eine Mitteilung über seinen Rentenzuschlag
Ein solches Angebot für Mitglieder des Deutschen Bundestages gibt es nicht
Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.
Ein direkter Brutto-Netto-Vergleich zwischen Beamt:innen und Angestellten greift zu kurz, da Beamt:innen andere Abzüge und Vorteile haben, die in die Betrachtung einfließen müssen. Ein umfassender Vergleich beider Gruppen ist daher komplex und nicht allein anhand des Netto-Einkommens möglich.
Das von Ihnen angesprochene Thema fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Justiz (BMJ).
Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, wenn sie an die jeweils maßgebliche gesetzliche Regelaltersgrenze anknüpfen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist rechtlich ein einvernehmliches Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus aber nicht verwehrt.