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Hubertus Heil
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Frage von Horst J. •

Sind Parteien bereit am jetzigen Rentensystem etwas zu verändern?eine soziale Kälte, führt doch bei Singlehaushalte die 48 % des Durchschnittsverdiensts an Rente bekommen automatisch in Rentenarmut.

Sehr geehrter Herr Heil,
etwa 5- 6 Millionen Rentner sind Singlehaushalte, wären meines Berufslebens etwa 40Jahre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hatte ich zulässt ca. 1.700 € netto, um meine monatlichen Kosten, selbständig ohne Probleme, (Miete, Strom usw.) zuzahlen. Jetzt, im Alter bekomme ich eine Rente, die unterhalb des Bürgergeldes liegt, für so ein langes Arbeitsleben, seit Jahren wird es einfach von Parteien ignoriert, das Rentensystem und es gibt keine Rentenarmut in Deutschland. Das Komische, es werden immer mehr. Parteien sagen Arbeit sollte sich lohnen, seit Jahren gab es Löhne, die unterhalb des Mindestlohns lagen, die heute 50/60 % vom Rentenpunkt an Renten erhalten. Jetzt meine Frage: Warum wird der Rentenpunkt nicht 1 zu 1 berechnet, den Arbeit ist Arbeit und man sollte nicht dafür betraft werden, weil man Jahrelang im Niedriglohnsektor Sozialversicherungspflichtig tätig waren. Vielen Dank im Voraus.

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Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist in erster Linie als Versicherungssystem für versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angelegt. Als beitragsfinanziertes Versicherungssystem ist es nicht Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung, losgelöst von der Vorleistung an Beiträgen Leistungen zur Absicherung des Existenzminimums oder Lebensstandards zu erbringen. Denn die Höhe der lohn- und beitragsbezogenen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist in erster Linie abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre und von der Höhe der versicherten Entgelte. Wer in einem Jahr genauso viel Arbeitsentgelt erzielt wie der Durchschnitt aller Versicherten und dafür Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, erwirbt einen sogenannten Entgeltpunkt. Wer weniger verdient, erwirbt entsprechend weniger Entgeltpunkte. Ein Entgeltpunkt entspricht derzeit 37,60 Euro. Für einen sogenannten Standardrentner, der nach 45 Arbeitsjahren mit Durchschnittsverdienst in Rente geht, ergibt sich somit eine Bruttorente von 1692,00 Euro. Der Grundsatz der „Teilhabeäquivalenz“, wonach die Einkommensposition des Erwerbslebens auf die Rentenzeit übertragen wird, würde verletzt, wenn eine „1 zu 1“-Berechnung zugrunde gelegt würde.

Das Bürgergeld ist ein Mindestsicherungssystem, das sich grundsätzlich an Erwerbsfähige richtet (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Anspruchsberechtigt sind sowohl Erwerbslose als auch Erwerbstätige, deren Einkommen das Existenzminimum unterschreitet, jeweils mit ihren Familien und Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern. Es handelt sich um ein Fürsorgesystem, dessen Leistungen dazu bestimmt sind, gegenwärtige Mindestbedarfe zu decken bzw. eine aktuelle Hilfebedürftigkeit zu beseitigen. Dieses „menschenwürdige Existenzminimum“ ist verfassungsrechtlich verbürgt und steht dem anspruchsberechtigten Personenkreis losgelöst von einer Erwerbsbeteiligung zu. Wer als Erwerbsfähiger Bürgergeld bezieht, muss sich aber um Arbeit bemühen und grundsätzlich jede zumutbare Arbeit aufnehmen; bei Zuwiderhandlungen können die Leistungen gemindert werden. Diejenigen, die in ihrem Erwerbsleben über viele Jahre Grundsicherungsleistungen bezogen haben, haben dadurch regelmäßig auch keine oder nur geringe Rentenansprüche erworben.

Der Gesetzgeber plant zudem mit einem zweiten Rentenpaket das Rentenniveau dauerhaft zu sichern. Mit der geltenden Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach 2025 sukzessive deutlich sinken und damit langfristig zu einem niedrigeren Alterseinkommen führen als bei einem stabilen Niveau. Daher soll das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent gesichert werden, um so auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken. Ein gegenüber dem erreichten Stand steigendes Rentenniveau würde zwangsläufig mit zusätzlichem Finanzbedarf einhergehen. Es könnte nur über einen höheren Beitragssatz und/oder weitere Mittel des Bundes finanziert werden. Dies wäre mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie vor dem Hintergrund der Herausforderungen in anderen Politikbereichen, die im Zusammenhang mit der demografischen, digitalen und ökologischen Transformation stehen, nicht leistbar.

Mit der dauerhaften Sicherung der Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent und dem Aufbau des sogenannten Generationenkapitals werden die Interessen der Generationen ausgewogen berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

 

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