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SPD
• 05.07.2024

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat daher keine fortlaufende Kennzeichnung zu nicht beitragsgedeckten Leistungen durchgeführt, sondern nur eine einmalige Abschätzung über den Umfang dieser Leistungen in verschiedenen Abgrenzungen vorgenommen. In dem Bericht ist das BMAS zu der Einschätzung gekommen, dass durch die Zuschüsse des Bundes die nicht beitragsgedeckten Leistungen in etwa abgedeckt sein dürften.

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SPD
• 01.07.2024

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass die nach der europäischen Arbeitszeitrichtlinie bestehende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits heute geltendes Recht ist

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