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Frage von Michael S. •

Wann kommt bei Lehrern die Arbeitszeiterfassung? Wann werden Lehrer ihre Arbeit in der vorgesehenen Zeit schaffen können, ohne Hunderte Überstunden im Jahr?

Hallo Herr Heil. Die Arbeitszeitgesetze gelten auch für Lehrer. Ebenfalls müsste die Arbeitszeit von Lehrern dokumentiert werden. Es wird aber nicht gemacht. Wenn man dann als Lehrer eklatant gegen die Arbeitszeitgesetze verstößt, weil es anders gar nicht geht, bekommt man von den "Verantwortlichen" im Land gesagt, man solle rechtzeitig Pausen einlegen oder die Arbeit für den Tag beenden. Das ist natürlich absurd. Andererseits erwarten die "Verantwortlichen", dass man als Lehrer - wenn man Pech hat - in einer Woche ein schriftliches Abitur korrigiert, dass man Nachschriften (auch vom schriftlichen Abitur) in kurzer Zeit erstellt oder dass man bei Klassenfahrten zu jeder Zeit seinen Job macht. Natürlich alles ohne Ausgleich. Wobei bei Verstößen gegen die Arbeitszeitregeln auch ein Ausgleich nichts daran ändert. Nun meine Fragen: Wann kommt bei Lehrern die Arbeitszeiterfassung? Wann werden Lehrer ihre Arbeit in der vorgesehenen Zeit schaffen können, ohne Hunderte Überstunden im Jahr?

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Sehr geehrter Herr S.,

das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass die nach der europäischen Arbeitszeitrichtlinie bestehende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits heute geltendes Recht ist. Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes - unter Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen und zu nutzen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann (BAG - 1 ABR 22/21). Die Frage des „Ob“ einer Arbeitszeiterfassung ist damit geklärt. 

Die Arbeitszeitaufzeichnung dient dem Arbeitsschutz, der auch Lehrerinnen und Lehrern zu gewähren ist. 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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