Sie reden von Würde des Menschen und besseren Gewaltschutz - vergessen dabei aber den Bereich Opferentschädigung und Gewalt durch Behörden. Wie ist das miteinander vereinbar?
Sehr geehrter Herr Hubertus Heil,
in Ihrer Ansprach bei den Inklusionstagen reden Sie von der Würde des Menschen und einen besseren Gewaltschutz. Gleichzeitig werden Opfer von institutionellem Machtmissbrauch von der Opferentschädigung ausgeschlossen, diskriminiert. Dabei könnte auch hier - wie bei Opfern von Amokfahrten - der Härtefall genutzt werden.
Ebenso fehlt immer noch die Berücksichtigung von Machtmissbrauch durch Kostenträger in Projekte und Gesetzen zum Gewaltschutz.
Menschen, die von Behörden, schwer (re)traumatisiert wurden - bis hin zum Suizid(versuch), sollten als Opfere anerkannt und entsprechend entschädigt werden.

Sehr geehrte Frau U.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Opfer von Gewalt haben – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – auch Anspruch auf eine Entschädigung nach Sozialen Entschädigungsrecht (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XIV). Dies gilt selbstverständlich auch bei Gewaltausübung durch Mitarbeitende von Behörden.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB