Die Frage, ob und inwieweit virtuelle Betriebsversammlungen und Versammlungen von betrieblichen Mitbestimmungsgremien unabhängig von einer bestehenden Pandemiesituation dauerhaft ermöglicht werden sollten, wird derzeit anhand der wertvollen Erfahrungen aller Beteiligten im Umgang mit der Corona-Pandemie im betrieblichen Alltag geprüft
Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einem Rundschreiben klargestellt, dass nach dieser neuen Vermutungsregelung im Regelfall keine Prüfung der Voraussetzungen mehr vorgenommen wird, sondern die Kausalität ohne weitere Prüfung zu bejahen ist
Berechtigte, die zum 31. Dezember 2023 Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten hatten, können wählen, ob sie Leistungen des Besitzstandes nach Kapitel 23 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) erhalten oder ob sie ins „neue Recht“ (Kapitel 1 bis 4 und 6 bis 22 SGB XIV) wechseln. Wie Sie zutreffend ausführen, ist bei einem Wechsel ins „neue Recht“ die Möglichkeit, eine Abfindung nach § 84 und § 86 SGB XIV zu erhalten, ausgeschlossen.
Der Grund für die Nichtberücksichtigung von Beitragszahlungen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse für Wartezeiten der gesetzlichen Rentenversicherung liegt in der Unterschiedlichkeit und Eigenständigkeit der beiden Systeme
Da sich diese Festschreibung des steuerlichen Rentenfreibetrags an der ersten vollen Jahresbruttorente orientiert, werden Rentenbeziehende „Ost“ steuerrechtlich nicht anders behandelt als Rentenbeziehende „West“