Vorschlag von Herr Wissing zur SED Opferrente Wird die SPD Änderungsvorschläge machen
Sehr geehrter Herr Heil,
über die Medien habe ich erfahren das Herr Wissing von der FDP ein Papier erarbeitet hat zur Änderung der SED Opferrente.
Meine Frage, wird sich die SPD dafür einsetzen das es eine Gesetzesänderung für die erleichterte Beantragung für psychische gesundheitliche Folgeschäden? Es ist nämlich derzeit unmöglich das solch ein Antrag bewilligt wird. Über eine Stellungnahme würde ich mich freuen.
Freundliche Grüsse Andre S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Gesetzgeber hat bereits erkannt, dass der Nachweis der Kausalität zwischen schädigendem Ereignis, gesundheitlicher Schädigung und Schädigungsfolge bei psychischen Gesundheitsstörungen mitunter schwierig sein kann. Deshalb wurde im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) in § 4 Abs. 5 für diese Fälle eine Beweiserleichterung eingeführt: Durch eine seit dem 1. Januar 2024 neu eingeführte Regelung wird bei psychischen Gesundheitsstörungen die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs grundsätzlich vermutet (vgl. § 4 Abs. 5 SGB XIV).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einem Rundschreiben klargestellt, dass nach dieser neuen Vermutungsregelung im Regelfall keine Prüfung der Voraussetzungen mehr vorgenommen wird, sondern die Kausalität ohne weitere Prüfung zu bejahen ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Unrichtigkeit der Vermutung im Einzelfall aufdrängt.
Die Regelung des § 4 Abs. 5 SGB XIV gilt jedoch nur für den im SGB XIV geregelten Personenkreis, etwa Opfer von Gewalttaten. Die Entschädigung der Opfer der SED-Diktatur ist in anderen Gesetzen geregelt, etwa im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) oder im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG). Für diese Gesetze und damit auch für die Beurteilung der Frage, ob in diesem Bereich Änderungen angezeigt sind, ist das Bundesministerium der Justiz zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB