Hallo Herr Minister, ich erhalte Leistungen nach dem neuen Entschädigungsgesetz. Warum werden Abfindungen nur für jene ausgezahlt, die seit dem 01.01.2024 Leistungen beziehen?
Sehr geehrter Herr Minister,
selbst wenn ich mich für das neue Gesetz entscheiden würde (Wahlrecht), hätte ich kein Anrecht auf die Abfindung. Ich verstehe dieses Unrecht nicht. Warum besteht hier eine Ungleichheit?
Viele Grüße
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Berechtigte, die zum 31. Dezember 2023 Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten hatten, können wählen, ob sie Leistungen des Besitzstandes nach Kapitel 23 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) erhalten oder ob sie ins „neue Recht“ (Kapitel 1 bis 4 und 6 bis 22 SGB XIV) wechseln. Wie Sie zutreffend ausführen, ist bei einem Wechsel ins „neue Recht“ die Möglichkeit, eine Abfindung nach § 84 und § 86 SGB XIV zu erhalten, ausgeschlossen.
Der Gesetzgeber hatte sich aus fiskalischen Gründen dagegen entschieden, das Wahlrecht auch auf Abfindungen zu erstrecken. Ein anderes Vorgehen wäre für die öffentlichen Haushalte mit erheblichen Herausforderungen verbunden gewesen. Denn der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass angesichts der deutlich höheren monatlichen Entschädigungsleistungen nach neuem Recht im Vergleich zum alten Recht ein Großteil der Berechtigten sich für das neue Recht entscheiden würde. Hätten diese Personen eine Abfindung beanspruchen können, hätte dies unter Berücksichtigung des Jährlichkeitsgrundsatzes im öffentlichen Haushaltsrecht und der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere der grundgesetzlichen Schuldenregel, zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Haushaltsaufstellung und dem Haushaltsvollzug geführt.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB