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Hubertus Heil
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Frage von Gabriele A. •

Vorzeitige Rente für langjährige Versicherte Unterschiede DRV/Alterssicherung der Landwirte. Ich bitte um Erklärung.

Sehr geehrter Herr Heil,

zu o. g Sachverhalt-bei der Rentenberechnung der Landwirte werden Beitragszeiten in der DRV bei dem Leistungsanspruch der LAK zusammengefasst.Andersrum können jedoch die Zeiten in der LAK nicht für die Inanspruchnahme bei der DRV mitberechnet werden. Daraus ergibt sich eine erhebliche Versorgungslücke und Ungerechtigkeit von Versicherten der LAK.

Es besteht dringend Handlungsbedarf!Ich bitte um Erklärung.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Der Grund für die Nichtberücksichtigung von Beitragszahlungen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse für Wartezeiten der gesetzlichen Rentenversicherung liegt in der Unterschiedlichkeit und Eigenständigkeit der beiden Systeme. 

Als Sondersystem für selbständig tätige landwirtschaftliche Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige gewährleistet die Alterssicherung der Landwirte – anders als die gesetzliche Rentenversicherung – nur eine Teilsicherung für das Alter, auch um den Einheitsbeitrag und damit die Belastung des aktiven Landwirts niedrig halten zu können. Das bedeutet, dass diese Leistungen in deutlich höherem Maße als Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung der Ergänzung durch private Vorsorge, wie insbesondere der Einnahmen aus Verpachtung des landwirtschaftlichen Unternehmens, bedürfen. 

Folglich sind aber auch die zur Landwirtschaftlichen Alterskasse entrichteten Beiträge in ihrer Art und Höhe nicht mit den Beiträgen zu vergleichen, die nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten sind. Man kann daher die Zeiten der gesetzlichen Rentenversicherung für Wartezeiten in einem Teilsicherungssystem anrechnen, nicht hingegen die Zeiten einer Teilsicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Bei Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen, wie Lebensalter und Wartezeit, können die Renten aus beiden Systemen nebeneinander bezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

 

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