(...) vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Vorschläge zur Vergütung von Auszubildenden in der Pflege. (...)
(...) Die Sozialhilfe stellt das unterste Auffangnetz der sozialen Absicherung unserer Gesellschaft dar. Deshalb ist in § 2 Absatz 1 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) der Grundsatz geregelt, dass die Sozialhilfe nachrangig zu berücksichtigen ist. Sozialhilfe erhält somit nur, wer sich nicht durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann. (...)
(...) Im Dezember 2018 waren nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2,21 Millionen Personen als arbeitslos registriert. Davon wurden rund 0,78 Millionen im Rechtskreis SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitslosenversicherung) von einer Agentur für Arbeit und etwa 1,43 Millionen im Rechtskreis SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende) von einem Träger der Grundsicherung betreut. (...)
(...) Nach dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist beabsichtigt, die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, zu honorieren und ihnen über eine „Grundrente“ ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zu ermöglichen. (...)