Wieso duldet ein Arbeitsminister die UNGLEICHE BEZAHLUNG bei GLEICHER ARBEIT IM ÖD der Länder?
Sehr geehrter Herr Heil, Z.B. in Artikel 24 derLandesverfassung NRWs steht“ Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit“ nicht zu verwechseln mit „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit = A13/E13 für alle Lehrämter“ !!! JEDOCH: AUSSCHLIESSLICH die TARIFlehrerInnen leisten im ÖD zu 100% die gleiche Arbeit wie ihre verbeamteten LehrerkollgInnen, WOBEI deren NETTOLOHN, Kranken- sowie Altersversorgung bei weitem NICHT den Leistungen entsprechen, welche die verbeamteten Lehrkräfte für die 100% GLEICHE Arbeit monatlich wie im Ruhestand erhalten. Dies betrifft alle TARIFLEHRKRÄFTE des TDL Einzuges. Wie stehen sie zu dieser Mißachtung der NRW Landesverfassung bzw. der Grundgesetzmaxime der GLEICHBEHANDLUNG ? WAS und WANN gedenken sie als verantwortlicher ARBEITSMINISTER dagegen etwas zu unternehmen?
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Jedes Bundesland hat souveräne Gewalten. Die Versorgungsleistungen von Beamtinnen und Beamten eines Bundeslandes gehören hierzu. Entsprechend hat der Bund hier keine Kompetenzen, Sie müssten sich bitte an Ihre Landesregierung wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil