Die „Zahlungslücke“, die durch die Tatsache entsteht, dass das Bürgergeld monatlich im Voraus, die erste Arbeitsentgeltzahlung jedoch erst am Ende eines Monats erfolgt, kann durch die Regelung des § 24 Abs. 4 SGB II aufgefangen werden.
Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1. Januar 2023 auch einen Anspruch auf Bürgergeld.
Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden seit Januar 2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar wurden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt.
Aufgrund des in der Sozialhilfe geltenden Nachrangprinzips, zu der auch die Grundsicherung im Alter gehört, ist eine vollständige Nichtberücksichtigung von erwirtschaftetem Erwerbseinkommen bei gleichzeitigem Bezug dieser Sozialleistung nicht möglich.
In Deutschland fällt die Steuer- und Abgabenlast für Arbeitnehmerhaushalte in einer OECD-weiten Betrachtung vergleichsweise hoch aus. Gleichzeitig profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland von einem starken sozialen Sicherungsnetz, großzügigen Familienleistungen, einem breiten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und einem größtenteils öffentlich finanzierten Bildungssystem.
Das ist auch immer das Ziel, besonders beim Bürgergeld: Menschen aus der Hilfebedürftigkeit herauszuführen in gute, sozialversicherungspflichtige Arbeit.