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Hubertus Heil
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Frage von Christian P. •

Warum wird die Deckelung der Sozialabgaben nicht aufgehoben und dafür den Untern Gehältern Brutto = Netto gegeben. Das würde genau denen Helfen die es am Dringendsten brauchen.

Sehr geehrter Herr Heil,

Durch die Deckelung der Sozialabgaben, habe ich eine Belastung von rund 1,2% und Manager von Dax Unternehmen sogar weit unter 1%, während der Mindestlohnempfänger fast 20% Abgaben hat. Lassen Sie alle ins Sozialsystem einzahlen und zwar Prozentual das selbe ( Egal wie hoch das Bruttogehalt ist ), die Summe der Mehreinnahmen könnten sie bei den Unteren Gehältern dann bei den Abgaben reduzieren. Dann hätten die Mindestlohnempfänger fast Brutto für Netto und dann die Sozialabgaben langsam steigern, nicht das der Mehr Lohn dann Komplett aufgebraucht wird. Auf Arbeitgeberseite sollte trotzdem der volle Satz an Sozialabgaben erhoben werden wie bisher auch, nur bis ende offen. Das wäre eine Soziale Umschichtung ohne großen Gegenwind. Ich hoffe Sie gehen das schnellstens an.

Danke

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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit der von Ihnen genannten Deckelung der Sozialabgaben sprechen Sie die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.

Die Begründung für die Beitragsbemessungsgrenzen möchte ich nachfolgend anhand der gesetzlichen Rentenversicherung erläutern: Die Beitragsbemessungsgrenze hat vor allem für die Rentenversicherung eine sozialversicherungsspezifische Funktion. Sie wirkt als Beitrags- und auch als Leistungsbemessungsgrenze. Entsprechend dem Versicherungsprinzip entstehen Leistungsansprüche nur bis zur Höhe der geleisteten Beiträge.

Gegen eine Aufhebung oder starke Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, die im Übrigen entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne- und -gehälter je Arbeitnehmer jährlich fortgeschrieben wird, spricht vor allem, dass sich dadurch nur vorübergehend die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen würden. Dieser Vorteil wäre jedoch nicht von Dauer, da eine Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage zeitversetzt auch höhere Rentenzahlungen zur Folge hätte. Denn aus den höheren Beiträgen wäre der Aufbau höherer Rentenanwartschaften in der vom Prinzip der Äquivalenz von Beiträgen und Leistungen geprägten gesetzlichen Rentenversicherung verbunden. Vor diesem Hintergrund würden keine Mehreinnahmen entstehen, mit denen kleinere Einkommen entlastet werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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