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Hubertus Heil
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Frage von Sonja S. •

Sehr geehrter Herr Heil warum nehmen Sie keine Arbeitslosen oder Bürger aus Harz 4 gegen Personalmangel in Gastro und Flughäfen ? Würde bestimmt vielen Menschen helfen !

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Sehr geehrte Frau S.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage und Ihr Engagement bezüglich des aktuellen Fachkräftemangels an Flughäfen.

In den letzten Jahren hat die Covid-19-Pandemie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber vor große Herausforderungen gestellt. Einige Branchen wie der Luftverkehr und die Gastronomie waren von der Pandemie in besonderem Maße betroffen. Nach dem Auslaufen der meisten Beschränkungen des Infektionsschutzgesetzes fehlt in diesen Branchen nun Personal und gleichzeitig möchten viele Arbeitgeber freie Stellen besetzen. Neueinstellungen sind daher aktuell durch die generell hohe Nachfrage nach Arbeitskräften erschwert.

Ich kann gut verstehen, wenn viele Menschen verärgert sind, weil der Flug Verspätung hat oder sie stundenlang an den Flughäfen warten müssen. Jedoch ist es nicht die Aufgabe des Staates die Mitarbeitenden auszuwählen. Diese Entscheidung liegt bei den Unternehmen. Es dürfen darüber hinaus keine Abstriche bei der Eignung oder der Sicherheit der Fluggäste gemacht werden. Das hat höchste Priorität. Deshalb ist die Rekrutierung von Personal für die genannten Branchen alles andere als einfach. Das liegt einerseits an den teilweise geforderten beruflichen Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber sowie andererseits an den Arbeitsbedingungen der jeweiligen Branche. Fast alle Tätigkeiten in den genannten Branchen fordern von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Beispiel eine hohe bis uneingeschränkte Schichtdiensttauglichkeit auch an Wochenenden und Feiertagen oder setzen eine starke körperliche Belastbarkeit voraus. In der Luftfahrtbranche sind zudem umfangreiche Sicherheitsprüfungen der Bewerberinnen und Bewerber notwendig. Allein diese Voraussetzungen erfüllt nicht jede Arbeitslose und jeder Arbeitslose. Hinzu kommt, dass Arbeitsuchende mit der entsprechenden Qualifikation in der gewünschten Region und Branche nicht immer ein entsprechendes Stellenangebot finden oder Arbeitgeber passende Bewerberinnen und Bewerber.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt in diesem Zusammenhang entsprechend dem arbeitsmarktpolitischen Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, um Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die BA unternimmt große Anstrengungen in der Beratung und Vermittlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, schlägt Arbeitgebern geeignete Bewerberinnen und Bewerber vor und versucht regelmäßig mittels lokaler Initiativen neues Personal - unter anderem für den Einsatz an Flughäfen - zu gewinnen. Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter kennen die jeweiligen Arbeitsmarktchancen der Arbeitsuchenden und fördern diese mit verschiedenen Leistungen. Bei der Vermittlung werden Neigung, Eignung, berufliche Fähigkeiten und Leistungsfähigkeit der Arbeitsuchenden sowie aktuelle und zu erwartende Beschäftigungsmöglichkeiten einbezogen. Das bedeutet auch, dass unter Berücksichtigung dieser Aspekte eine Beratung grundsätzlich ergebnisoffen erfolgt. Eine verpflichtende „Zuweisung“ von Arbeitslosen auf bestimmte offene Stellen ist gesetzlich nicht möglich und würde auch dem grundgesetzlich geschützten Recht der freien Berufswahl widersprechen.

Wir haben während der Corona Pandemie den Airlines und Airports mit viel Geld unter die Arme gegriffen und auch die Kurzarbeit massiv ausgeweitet und verbessert, so dass es den Unternehmen möglich ist das Fachpersonal an Bord zu halten. Aber in der Luftfahrtbranche sind Beschäftigte trotzdem mit Abfindung entlassen worden oder haben sich von sich aus beruflich neu orientiert. Einige Arbeitgeber haben es allerdings auch versäumt, rechtzeitig wieder ausreichend Personal einzustellen, um auf die sprunghaft gestiegene Nachfrage zu reagieren. Grundsätzlich ist und bleibt die Personalplanung und das Einstellen von Personal die Aufgabe der Unternehmen.

Die Unternehmen müssen attraktiver für die Mitarbeitenden gestaltet und Arbeitsbedingungen verbessert werden. Wir haben den Luftfahrtunternehmen klar gesagt, dass sie sich mit Gewerkschaften zusammensetzen und einen Tarifvertrag aushandeln sollen, den wir für allgemeinverbindlich erklären können. In vielen Fällen gelingt die Integration in den Arbeitsmarkt. Auch wenn die Zahl der arbeitslosen Menschen sich von Monat zu Monat nur vergleichsweise geringfügig verändert, sind nicht immer die gleichen Menschen arbeitslos. Vielmehr gibt es zahlreiche Bewegungen in und aus Arbeitslosigkeit. So wurden beispielsweise im Jahr 2021 rund 5,8 Millionen Zugänge in Arbeitslosigkeit gezählt. Im gleichen Zeitraum konnten 6,2 Millionen Personen ihre Arbeitslosigkeit beenden.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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