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Hubertus Heil
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Frage von Isabell G. •

Der Regelsatz im SGBII/SGBXII deckt bekanntlich das "Existenzminimum" ab. Wie sollen wir bei 20-40% höheren Lebensmittelpreisen unter dem Minimum der Existenz existieren?

Sehr geehrter Herr Heil,
die Lebensmittelpreise sind innerhalb der letzten drei Monate beinahe ausnahmslos im Bereich zwischen 20 - 40 % gestiegen, auch Haushalts- und Drogeriewaren haben sich merklich verteuert. Alles Artikel des täglichen Bedarfs. Die 200,- Einmalzahlung, die ja eigentlich noch als "Coronapauschale" verabschiedet wurden, decken fast meine erhöhten Stromkosten, die ich nun trotz gleichbleibendem Verbrauch im Vergleich zum vergangenen Abrechnungszeitraum zahle. Nachdem es ein Entlastungspaket gab, von dem auch zahlreiche Menschen profitieren, die es weniger als gar nicht nötig haben - muss ich mich nun entscheiden, ob ich meine Stromrechnung bezahle oder Lebensmittel kaufe? Bitte erklären Sie mir, wie ich ein menschenwürdiges Leben unter dem Existenminimum führen kann. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Isabell G.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Jeder in Deutschland lebende Mensch hat ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf das menschenwürdige Existenzminimum. Die staatlichen Leistungen zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums umfassen neben den Bedarfen für Unterkunft und Heizung insbesondere die pauschalierten Regelbedarfe. Deren Höhe wird in einem statistischen Verfahren ungefähr alle fünf Jahre anhand der tatsächlichen Verbrauchsausgaben von Haushalten im unteren Einkommensbereich  ermittelt. Zwischen den jeweiligen Ermittlungszeiträumen werden die Regelbedarfe jährlich erhöht. Durch den im Rahmen des Bürgergeldgesetzes geänderten Fortschreibungsmechanismus werden Preissteigerungen wesentlich zeitnaher berücksichtigt. Im Ergebnis erhöhten sich die Regelbedarfe zum 1. Januar 2023 deutlich um 11,8 Prozent bzw. 53 Euro für alleinlebende Erwachsene. Die derzeitige Preisentwicklung wird im Rahmen der nächsten Fortschreibung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 berücksichtigt und durch die weiterentwickelte Fortschreibung zu einer angemessenen Erhöhung führen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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