Im Rahmen des neuen Programms „ARBEIT: SICHER + GESUND“ wurde eine Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“ unter Einbindung zentraler Interessengruppen gestartet, um einen verlässlichen Rahmen und Handlungssicherheit zu erzielen
Die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro für Renten wegen voller Erwerbsminderung wurde ab 1. Januar 2023 durch eine dynamische, am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung orientierte Hinzuverdienstgrenze ersetzt
Unabhängig von den Hinzuverdienstgrenzen bei der Altersrente gilt bei allen Erwerbsminderungsrenten, dass der Hinzuverdienst nur innerhalb des für die Rente vorausgesetzten Restleistungsvermögens (unter 3 bzw. unter 6 Stunden täglich) erzielt werden darf
Mit der Einführung einer Bürgerversicherung würde z.B. das Mitgliedschafts- und Beitragsrecht reformiert und die Versicherung so gestaltet, dass diese Regelungen und insbesondere die Begriffsbestimmungen zeitgemäßer werden und die individuellen Lebensumstände der Menschen besser berücksichtigen
Denn das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und das Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 GG sichern jedem Hilfebedürftigen diejenigen finanziellen Voraussetzungen zu, die für den notwendigen Lebensunterhalt und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dabei unterscheidet das Grundgesetz nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.
Der Rundfunkbeitrag ist nicht nur sach- und bedarfsgerecht, er sichert auch die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ist für die Demokratie und die demokratische Kultur in unserem Land unbedingt notwendig