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Hubertus Heil
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Frage von Christoph P. •

Wann ist zu erwarten, dass die Finanzämter eine Doppelte Besteuerung von Renten in Einzelfällen bearbeiten können?

Sehr geehrter Herr Heil,

Sie hatten auf diese Frage bereits eine Antwort verfasst. Nur hilft diese mir in keiner Weise da ich bereits Rentner bin und in meinem Fall eine doppelte Besteuerung vorliegt. Ich gehöre als unverheirateter ehemaliger Selbstständiger Mann zu allen drei Gruppen, für die das Risiko einer doppelte Besteuerung der Rente lt. BFH besteht. Die von der Bundesregierung geplante vollständige Entlastung der Altersvorsorgebeiträge ab 2023 hilft in meinem Fall überhaupt nicht, da ich als Rentner keine Beiträge mehr einzahle.

Mein Problem ist, dass selbst bei eindeutiger Darlegung einer zweiten Besteuerung, das Finanzamt bisher noch keine "Weisung von oben" erhalten hat, wie es bei einem berechtigten Einspruch eine Berechnung der Rentenbesteuerung durchführen soll.

Die Aussetzung der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 AO) ist in auch nicht über einen längeren Zeitraum möglich, was ich erst neulich erfahren mußte. Die Situation bedarf einer dringlichen Klärung!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. Juli 2022.

Das Problem der Doppelbesteuerung der Renten ist mir bewusst und es ist gravierend. Jeder und jede der oder die ihr Leben lang gearbeitet hat, soll Respekt gezollt werden.

Die Vermeidung einer „doppelten Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung für zukünftige Rentenjahrgänge als auch die Beseitigung einer eventuell eingetretenen „doppelten Besteuerung“ bei Bestandsrentnerinnen und -rentnern ist uns ein wichtiges Anliegen, das im Koalitionsvertrag enthalten ist. Dazu bedarf es gesetzlicher Anpassungen, die derzeit konzipiert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Von der konkreten Ausgestaltung dieser Anpassungen wird abhängen, wie eine im Einzelfall gegebenenfalls vorliegende „doppelte Besteuerung“ in Bestandsrentenfällen beseitigt wird. In Bezug auf die Bearbeitung des von Ihnen eingelegten Rechtsbehelfes bitte ich Sie aus diesem Grund noch um Geduld und hoffe im Sinne des Ziels – keine „doppelte Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung – auf Ihr Verständnis.

Ich hoffe mit meiner Antwort konnte ich Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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