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Hubertus Heil
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Frage von Domenik H. •

Wann wird Kindergeld nicht mehr auf Hartz4/Bürgergeld angerechnet ?

Ich bin selbstständig und krankheitsbedingt auf Hartz4 angewiesen .Ich kenne also beide Seiten .Mit und ohne Geld .Aber hartz4 ist Menschenunwürdig,wenn das Kindergeld nicht angerechnet werden würde ,dann könnte man wenigstens den Kindern was kaufen .Aber so lebt man unter dem Minimum ..

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 haben wir das Hartz VI-System umfassend reformiert. Neben höheren Regelbedarfen und höheren Einkommensfreibeträgen setzen wir auf individuelle Beratung auf Augenhöhe sowie auf Qualifizierung und Weiterbildung.

 

Was das Kindergeld betrifft, so gilt es als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen. Kindergeld für Kinder, die nicht (mehr) im Haushalt leben, ist grundsätzlich als Einkommen der Eltern zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn das Kind außerhalb des Haushalts lebt und das Kindergeld nachweislich an dieses weitergeleitet wird.

Sollten Sie Hilfe brauchen, kann eine Beratung durch eine unabhängige Sozialberatungsstelle (diese werden in vielen Orten von der Caritas oder dem Diakonischen Werk angeboten) hilfreich sein. Eine Sozialberatungsstelle kann anhand der persönlichen Unterlagen einschätzen, ob und ggf. welche Hilfen in Betracht kommen. Eine Sozialberatungsstelle kann auch bei Anträgen oder Behördengängen unterstützen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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