Wann werden die Renten Ost/West angeglichen?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vom 17. Juli 2017 wurde geregelt, dass beginnend mit der Rentenanpassung 2018 die vollständige Angleichung der Rentenwerte schrittweise spätestens bis zum 1. Juli 2024 erreicht wird. Zudem schließt es eine frühere Angleichung nicht aus, wenn die tatsächliche Lohnentwicklung günstiger verläuft. Daher ist bei der jährlichen Rentenanpassung zu prüfen, ob sich durch die gesetzlich festgelegten Angleichungsstufen oder durch die tatsächliche Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern ein höherer aktueller Rentenwert (Ost) ergibt. Bedingt durch die gute Lohnentwicklung wurde zum 1. Juli 2023 der sich nach den festgelegten Angleichungsstufen ergebende aktuelle Rentenwert (Ost) übertroffen. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften von bisher 35,52 Euro auf 37,60 Euro und damit auf 100 Prozent des Westwerts. In ganz Deutschland gelten seit dem dem 1. Juli 2023 gleich hohe Rentenwerte. Die vollständige Angleichung der Rentenwerte ist damit ein Jahr früher abgeschlossen, als nach den gesetzlich festgelegten Angleichungsstufen vorgesehen. Ab der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 gibt es dann nur noch einen bundeseinheitlich geltenden aktuellen Rentenwert und die Renten in Ost und West werden ab diesem Zeitpunkt gleich stark erhöht.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil