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Hubertus Heil
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Frage von Maike H. •

Gehört Kurzarbeitergeld als Lohn zur Bemessungsgrundlage für Abgeordnetenbezüge ? Falls ja, lenken Abgeordnete hierüber ihre Diätenerhöhung. Warum erfolgt keine Kopplung an die Wirtschaftsleistung ?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank, dass Sie sich erneut mit einer Frage an mich wenden. Gerne erläutere ich Ihnen, wie sich die Abgeordnetendiäten entwickeln und zusammensetzen.

Die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat eine Entschädigung. Sie soll Verdienstausfälle ausgleichen, die ihnen durch die Ausübung ihres Mandats entstehen. Diese sogenannten Diäten gibt es in Deutschland seit 1906, davor war die Mitgliedschaft im Parlament ehrenamtlich. Das „Diäten-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1975 verpflichtet die Abgeordneten ausdrücklich, selbst und „vor den Augen der Öffentlichkeit“ über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen.

Regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode muss der Bundestag darüber entscheiden, inwieweit das Anpassungsverfahren bei den Abgeordnetenentschädigungen bestehen bleibt. Nach geltender Rechtslage werden die sog. Diäten jeweils zur Mitte des Jahres entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst.

Die Höhe der Diäten wird durch Gesetz beschlossen. Steuerpflichtig wurde die im Grundgesetz festgehaltene „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ der Parlamentarier durch das Abgeordnetengesetz von 1977.

Die Abgeordentendiäten sind an die Lohnentwicklung der Bevölkerung gebunden und steigen und sinken dementsprechend. Da es 2021 eine negativ Lohnentwicklung durch die Corona-Krise gegeben hatte, sanken auch die Abgeordnetendiäten.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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