Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter sind per Gesetz an einen bestimmten Programmauftrag gebunden, der im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien festgeschrieben ist.
Durch das sogenannte Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wurden gleich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode wesentliche Verbesserungen für diejenigen beschlossen, die bisher nicht oder nur eingeschränkt von den Verbesserungen profitiert haben
Aufgrund des in der Sozialhilfe geltenden Nachrangprinzips, zu der auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehört, ist eine vollständige Nichtberücksichtigung von erwirtschaftetem Erwerbseinkommen bei gleichzeitigem Bezug dieser Sozialleistung nicht möglich
Insofern ist aufgrund der hier beschriebenen unterschiedlichen Personenkreise und der hiermit verbundenen unterschiedlichen Zielsetzungen eine auf das jeweilige Gesetz abgestimmte Berücksichtigung von Freibeträgen bei Erwerbseinkommen geboten.
Die Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen ist aufgrund der Nachrangigkeit der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende alternativlos.
Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um Betrieben und Beschäftigten gleichermaßen dabei zu helfen, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen