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Hubertus Heil
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Frage von Wolf T. •

Sehr geehrter Herr Heil, sind bzgl. des von Ihnen angestrebten Bürgergeldes schon irgendwelche Beträge festgesetzt worden?

in den Medien kursiert das 'Gerücht' daß die Höhe des Bürgergeldes als Ersatz zu Hartz4 noch nicht beschlosssen ist, ebenso, daß die 'Armuts'rentner gänzlich davon ausgeschlossen sind. In dem Fall
hätte ich anzumerken, daß z.B. meine Rente ganz kurz unter dem Hartz4-Level steht, somit wurde es
vom Sozialamt geringfügig aufgestockt. Dann kam die Rentenerhöhung, wobei es ein gewaltiger Unterschied ist, ob man von 380€ oder von 2000€ eine Erhöhung von 6% bekommt. Tatsache ist, daß trotz Inflation von über 8% die Rentenerhöhung vom Sozialamt schon 1 Monat früher abgezogen wurde, somit für besagten Monat nur 428,43€ zur Verfügung standen, die der nächste Monat dann doppelt stemmen muß. Ist das wirklich sozial?, wieso kann das nicht ähnlich funktionieren wie in Holland? Das ist verdammt traurig für ein ehemals sehr reiches Land. Übrigens das Bürgergeld erst zum 1.2023 einzuführen finde ich sehr spät, denn es wird jetzt gebraucht, jetzt, jetzt und nicht irgendwann nächstes Jahr, vielen Dank

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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zum 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten. Mit der Reform haben wir Hartz IV hinter uns gelassen und sorgen für mehr Respekt, Sicherheit und weniger Bürokratie. Mit dem Bürgergeld wurde, auf Grund der besonders seit letzterem Jahr steigenden Inflation, die Berechnung der Regelsätze geändert, so dass die Regelsätze anhand der aktuellsten Daten zur regelbedarfsrelevanten Preisentwicklung erhöht werden. Auf diese Weise wird besser und schneller auf die Preisentwicklung (Inflation) reagiert. Die geltenden Regelsätze können Sie hier einsehen: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/buergergeld.html

Die von Ihnen angesprochene Frage der Verrechnung von Grundsicherung im Alter mit der Altersrente ist in den unterschiedlichen Auszahlungszeitpunkten begründet. Während die Grundsicherung als existenzsichernde Leistung zu Beginn des Monats ausgezahlt wird, wird die gesetzliche Rente, wie auch die meisten Löhne, zum Ende des Monats ausbezahlt.

Ich möchte Sie zusätzlich noch darauf hinweisen, dass  die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Alters- und Frührenten abgeschafft wurde. Bei einem Ruhestand ab 63 Jahren kann nun unbegrenzt dazu verdient werden. Die Regelung betrifft Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Zudem sind Rentenversicherungsbeiträge nun vollständig von der Steuer absetzbar.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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