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Hubertus Heil
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Frage von Anja F. •

Hallo, ich bin Erwerbsminderungsrentnerin, bin verheiratet und habe einen 15-jährigen Sohn. Ich erhalte bis heute keine Entlastungen als Rentnerin. Aber was steht mir zu?

Ich erhalte weder Wohngeld noch Grundsicherung. Und ich kann jetzt nicht sagen das mein Mann sehr viel verdient.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.                  

Da sich die Leistung individuell an der tatsächlichen Situation der Antragsstellerrin oder des Antragstellers bzw. der oder des Leistungsberechtigten orientiert, sollten Sie weitergehende Informationen und eine individuelle Beratung bei den für Sie zuständigen Trägern der Sozialhilfe einholen. Außerdem sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, über die Leistungsvoraussetzungen zu informieren und bei der Antragstellung auf Grundsicherung – insbesondere durch Weiterleitung von Anträgen an den für die Ausführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen Träger – zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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