Mieterinnen und Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden. Vermieterinnen und Vermieter sollen Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren.
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist hingegen keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern.
Das Grundgesetz unterscheidet nicht nach der Ursache für den Hilfebedarf. Deshalb sind auch keine unterschiedlichen Niveaus des menschenwürdigen Existenzminimums für unterschiedliche Personengruppen und damit auch für eine Differenzierung nach der Ursache der Hilfebedürftigkeit begründbar.
Im Rahmen des Programms „ARBEIT: SICHER+GESUND“ (ASUG) bereitet das BMAS derzeit zu Psychischer Gesundheit eine sogenannte Politikwerkstatt vor.
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern